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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr als Streudienst | 98 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8ph 8H., Hagen / NRW | 542377 | ||
Datum | 11.02.2009 10:28 MSG-Nr: [ 542377 ] | 49987 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Bräutigam Das ist dann aber für den Fahrer/Fahrzeugführer auch nicht besonders relevant, wenn z. B. der Leiter der Feuerwehr anlassbezogen die Ermessensentscheidung zur Verwendung von Horn und Blaulicht zentral getroffen hat. Das ist z.B. eine Aussage, mit der ich i.V.m. der Aussage Deines Kollegen Cimolino leben kann. Geschrieben von Andreas Bräutigam Dass man beides dennoch nicht verwendet, wenn es an Ort und Stelle völlig nutzlos für das Weiterkommen ist, würde ich gerne grundsätzlich voraussetzen... Dito, ein Fall für den hier schon zitierten GMV. Gruß Christoph | ||||
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