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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Werbungskosten | 21 Beiträge | ||
Autor | René8 W.8, Tecklenburg-Leeden / NRW | 542509 | ||
Datum | 11.02.2009 19:54 MSG-Nr: [ 542509 ] | 10927 x gelesen | ||
Geschrieben von Kerstin Wessel gibt es auch irgendwelche Pauschalen? Es gibt einen Werbungskosten- Pauschbetrag, bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, in höhe von 920 Euro (Aufwendungen für erwerbsbedingte Kinderbetreuung sind gesondert abzuziehen, §9a i.V.m 4f EStG). Die Werbungskosten können grundsätzlich in Höhe des Pauschbetrages oder per Einzelnachweis abgezogen werden. Es sollte jedoch immer geprüft werden ob ein Einzelnachweis der Werbungskosten den Pauschbetrag übersteigt. Dann sollten logischerweise die Werbungskosten dem Finanzamt im Einzelnen belegt werden. Gruß | ||||
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