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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Werbungskosten | 21 Beiträge | ||
Autor | Kers8ten8 N.8, Stuttgart / BaWü | 542749 | ||
Datum | 12.02.2009 21:04 MSG-Nr: [ 542749 ] | 10501 x gelesen | ||
Geschrieben von Kerstin Wessel gibt es auch irgendwelche Pauschalen? Hallo, wenn du glaubhaft machen kannst, dass du deinen Laptop/PC auch beruflich nutzt, kann die Anschaffung abgesetzt werden. Pauschal anerkennt das Finanzamt hier 50%. Aehnliches gilt fuer den Telefon- und Handyanschluss (Rufbereitschaft). Bei der GdP gibt es eine sehr ausfuehrliche Aufschluesselung, wie die Reinigung von dienstlich gestellter Kleidung anzurechnen ist. MkG Kersten | ||||
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