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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Zulässigkeit von Heckwarnanlagen | 23 Beiträge | ||
Autor | René8 W.8, Tecklenburg-Leeden / NRW | 543114 | ||
Datum | 14.02.2009 11:51 MSG-Nr: [ 543114 ] | 8425 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander Sucker Viele haben Leuchten ein- oder angebaut die eine Zulassung nach §53a StVZO haben und damit nicht eingetragen werden werden mussen. Gilt das auch für den Signalmaster? In der Produktbeschreibung ist nichts zu finden.... Oder gilt das allgemein für solche Art von Anlagen? | ||||
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