Rubrik | Rettungsdienst |
zurück
|
Thema | Leiche im RTW / NRW | 84 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 543743 |
Datum | 16.02.2009 17:12 MSG-Nr: [ 543743 ] | 22590 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Dietmar ReimerEs ist ja sinnvoll, dass man keine Leiche in den RTW packen darf, aber wenn der Patient im RTW verstirbt, verändert er doch nicht plötztlich seinen Aggregatzustand, nur weil der Tod eingetreten ist...
Wenns so ein Gesetz ("Tote-Aus-RTW-Abladeverordnung") wirklich gibt, dann notfalls Rea bis Eintreffen Notaufnahme fortsetzen und dort den Aufnahmearzt den Tod feststellen lassen. Ist dann aber schlecht, für die Statistik der Klinik ;-)
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|