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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Zulässigkeit von Heckwarnanlagen | 23 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 543784 | ||
Datum | 16.02.2009 18:56 MSG-Nr: [ 543784 ] | 8340 x gelesen | ||
Geschrieben von René Westermann Die Jungs von Google konnten mir da leider auch nicht wirklich helfen.... das ist in jedem Bundesland anders geregelt, teilweise sogar abhängig von Regierungsbezirken oder TÜV-Stellen - oder dem Auslaufen bzw. Verlängern von Ausnahmen bzw. dem öffentlichen Druck den die Feuerwehren aufbauen. Vgl. dazu mehrere Beiträge von mir in Diskussionen zu dem Thema hier, etliche Veröffentlichungen in den Fachzeitschriften sowie das Technikbuch der Reihe www.einsatzpraxis.org. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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