News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Leiche im RTW / NRW | 84 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 543820 | ||
Datum | 16.02.2009 19:59 MSG-Nr: [ 543820 ] | 22423 x gelesen | ||
Geschrieben von Christof Strobl Das Bestattungsgesetz verbietet einen Leichentransport im RTW. Das stimmt so auch nicht. Die 2. DurchführungsVO zum Bay. Gesetz sagt im § 8: "(1) Leichen dürfen im Straßenverkehr nur mit Fahrzeugen befördert werden, deren Aufbauten zur Leichenbeförderung eingerichtet sind und ausschließlich für diesen Zweck verwendet werden (Leichen- wagen)." Auch das wäre indirekt ein Verbot für alle anderen Fahrzeuge, doch auch hier gilt (§ 10): "(3) Für die Überführung von Leichen tödlich Verunglückter (Bergungstransporte) kann die Kreisverwaltungsbehörde, in deren Bereich die Beförderung beginnt, Ausnahmen von den Vorschriften dieses Abschnittes zulassen." Die Vorschrift ist im Vergleich zu NRW aber deutlich strenger, das stimmt sicher. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|