News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Leiche im RTW / NRW | 84 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 543857 | ||
Datum | 16.02.2009 21:22 MSG-Nr: [ 543857 ] | 22312 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Christof Strobl Die vorläufige Todesbescheinigung stellt bei uns der NA aus Das wird überall so sein, zumindest ist es bei uns in Stuttgart auch so. Mit der vorläufigen darf allerdings kein Abtransport erfolgen. In Stuttgart erfolgt die Leichenschau durch einen speziell dafür eingeteilten Bereitschaftsarzt, die Notärzte hier führen diese nie durch, auch dann nicht wenn schon sicherer Todeszeichen vorliegen. In Ausnahmefällen kommt es zu einem von der Polizei dann angeordneten Abtransport ohne Totenschein wenn die Umstände eine Leichenschau vor Ort nicht zulassen, zum Beispiel Person vs Schienenfahrzeug mit dementsprechenden "Verletztungsmuster".... Gruß Andi | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|