Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Leiche im RTW / NRW | 84 Beiträge |
Autor | Fran8k E8., Diepersdorf / Bayern | 543863 |
Datum | 16.02.2009 21:52 MSG-Nr: [ 543863 ] | 22518 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
dann kann man nur hoffen, dass der Fahrer keine Vollbremsung macht, wenn ein Patient plötzlich stirbt. Denn jeder gefahrener Kilometer mit Leiche ist strafbar. Und die Besatzung müsste gegen den Fahrer aussagen.
Ich nehme das selbst nicht so streng: Wer im Auto stirbt, wurde früher zu RTW Zeiten standesgemäß zum Bestatter (in Absprache mit diesem) oder per Rendezvous zu diesem verbracht. Manchmal auch im RTW belassen. Sicher aber nicht eingeladen. Mein Rücken!n
Man stelle sich vor, Stillstannd! Vollbremsung! Ein totes Kind irgendwo in einen Graben werfen - ist ja tot - Fackeln an und nächster Einsatz. Eine Stunde später kommt der Bestatter, die Füchse waren aber schneller. Wenigstens war dann alles aber gesetzeskonform.
Nee wissen'se nee wissen'se nee - wie man im Norden sagt.
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