Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Leiche im RTW / NRW | 84 Beiträge |
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 543893 |
Datum | 16.02.2009 23:41 MSG-Nr: [ 543893 ] | 22223 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Notarzt
2. Normenausschuss
1. Notarzt
2. Normenausschuss
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Rettungsdienst
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Geschrieben von Mario GrocholskiTot im RTW, also patient verstirbt im Fahrzeug, dann wird nicht ausgeladen sondern in die nächste gerichtsmedizin oder Oathologie gefahren, NIX ausladen,
Solange der Tod nicht durch einen Arzt festgestellt wurde, und sei es durch eine vorläufige Todesbescheinigung, wird keine Pathologie den Toten aufnehmen. Daher ist hier der NA auf jeden Fall erforderlich.
Geschrieben von Mario GrocholskiSehr wohl stellen wir den Tod fest und stornieren oft genug den NA vor seinem Eintreffen. wolhlgemerkt, es müssen sichere Todeszeichen vorhanden sein, kein Problem, und kein NA und keine POL zuckt deswegen
Hört sich locker an, aber wer stellt denn bei Euch den Tod fest? Für den RD ist hier nur ein NA in vertretbarer Zeit greifbar... Auch die Kripo stellt nicht den Tod fest, sondern braucht ein ärztliches Zeugnis...
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Reimer
*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*
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