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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freiwillige Feuerwehr Burg | 83 Beiträge | ||
Autor | Rain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen | 544324 | ||
Datum | 18.02.2009 11:33 MSG-Nr: [ 544324 ] | 22224 x gelesen | ||
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Geschrieben von Klaus Bethge Das war die Krankenkasse, die mir mitteilte (bzw. meiner Frau), dass diese Medikamente nicht mehr beihilfefähig und damit von der Zahlung der Kasse auszuschließen seien. Wenn bei deiner Frau eine versicherte Tätigkeit ursächlich für die Ansteckung und die daraus entstandenen Folgen war, ist eindeutig der Unfallversicherungsträger für den Fall zuständig, also eine BG, eine FUK, oder ähliche. Dann gilt der Grundsatz: „mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln“, der bei den Krankenkassen so nicht gilt. Die Frage ist jetzt, ob es eine versicherte Tätigkeit war. Für wen und wo war sie seinerzeit tätig? --Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge-- | ||||
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