Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Änderung des Zivilschutzgesetz - Rohrkrepierer? | 65 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 544729 |
Datum | 21.02.2009 12:37 MSG-Nr: [ 544729 ] | 21049 x gelesen |
Infos: | 06.03.09 THW 21.02.09 Erg. Ausst. des Bundes für den KatS 01.02.09 ZSGÄndG im Bundestag
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Geschrieben von Andreas Bräutigam
Die Vorhaltung gibt das durchaus her, ohne die Stadt feuerwehrmäßig "nackt" zu machen, denn sie ist so bemessen.
Geschrieben von Michael RoleffVorsicht, das könnte der nächste Gutachter auch las Einsparpotenzial sehen ,-)
Hallo,
man kann nur hoffen, dass zumindest die Feuerwehren hier ihre Stellung in NRW verteidigen können. Denn nur dort wo die Feuerwehr Redundanzen anbieten kann funktioniert es. Ich meine jetzt vormittags, werktags um 11.00 Uhr und in der Praxis und nicht auf dem Papier!
Als Baden-Württemberger kenne ich beide "Vorhaltemodelle" und blicke daher seit vielen Jahren nur noch neidvoll in die Gegend, wo man Bier aus Reagenzgläsern trinkt! Bis jetzt waren alle NRWler sprachlos, bzw. konnten es gar nicht glauben, wenn man wahrheitsgemäß die Realitäten hier aufgezeigt hat.
Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart
Gerhard Pfeiffer
www.firehelmets.info
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| 30.01.2009 18:24 |
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Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd |
| 30.01.2009 18:46 |
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Ingo7 z.7, LK Harburg |
| 30.01.2009 18:52 |
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Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd |
| 30.01.2009 18:53 |
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., Bad Hersfeld | |