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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kostenpflichtiger Einsatz oder ? | 12 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8M., Trevesen / Opf. / Bayern | 544763 | ||
Datum | 21.02.2009 15:29 MSG-Nr: [ 544763 ] | 5539 x gelesen | ||
Geschrieben von Jan-Hendrik Laurenz Der Feuerwehreinsatz ist wohl nicht kostenpflichtig aber die Schadensersatzansprüche des Eigentümers könnte die Eltern der Kinder erwischen.... zunächst zahlt erst mal die Brandversicherung für den Schaden (falls vorhanden) in wie weit diese Regressansprüche an die "Brandstifter" bzw. an deren Eltern stellt kann ich nicht sagen bzw. ist von Fall zu Fall verschieden lt. Bay Feuerwehrgesetz sind grundsätzlich alle Brandeinsätze nicht kostenpflichtig (können von der Gemeinde nicht weiterverrechnet werden wie z.B. Ölspur oder der Gleichen) mkG Markus Müller | ||||
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