Hier greift wie immer das FSHG. Dies ist bekanntermaßen ein Ländergesetz.
Wie es bei Dir ist, kann ich nicht beurteilen, aber bei uns (NRW) wäre der Einsatz erst kostenpflichtig wenn:
der/die Brandstiter überführt und , vor allem, verurteilt sind. Die Verurteilung ist zu umgehen, wenn sich der/die Täter mit dem Opfer/Staatsanwalt verglichen haben, d.h. es auch zu keinem Prozess gekommen ist, obwohl sie schuldig sind.
In Deinem Fall ist aber noch das Alter zu berüksichtigen. Haftbar können nur die Kinder gemacht werden. Wenn die Eltern die Kosten für den Feuerwehreinsatz nicht übernehmen würden, müsste der Betrag bis zum 18. Lebensjahr der Jungs gestundet werden.
Fazit:
Kostenpflicht bei Verurteilung ja, aber wäre es wirklich sinnvoll. Ich denke, die Lehre daraus werden die Jungs ihr Lebtag nicht vergessen.
Viele Grüße und mit der Hoffnung weitergeholfen zu haben
Wolfgang Mohr
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