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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Führerschein BE | 12 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8ph 8B., Hitzacker / Niedersachsen | 544799 | ||
Datum | 21.02.2009 20:07 MSG-Nr: [ 544799 ] | 5066 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Geschrieben von Tom Schneider B) Fahrzeug bis max. 3.5to (Anhänger bis max 750kg) also gesamt Gespann 4250 kg. Das ist der erste teil der "vorschrift" Denn man darf auch anhänger von mehr als 750kg anhängen, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des zugfahrzeuges nicht überschreitet und der zug nicht mehr als 3,5to zulässige Gesamtmasse hat. Beispiel Leergewicht Auto:1600kg zulässige Gesamtmasse des Autos: 2000kg maximal zulässige als Anhänger um diesen mit B zu fahren 1500kg | ||||
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