News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | |||
Thema | Freistellung BL-Übergreifend (war: BF Berlin behindert...) | 31 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 544941 | |||
Datum | 22.02.2009 18:20 MSG-Nr: [ 544941 ] | 9757 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fischer Wenn ein Unternehmen aus Bayern in Ba-Wü bauen will gilt für die ja auch die LBO aus Ba-Wü, weil das Grundstück in Ba-Wü liegt (daran greift das Gesetz an) und nicht die bayrische LBO, weil das Unternehmen aus Bayern kommt. In dem Fall liegt das "Streitobjekt" auch im Geltungsbereich des jeweiligen Gesetzes. Geschrieben von Christian Fischer weil das Unternehmen aus Bayern kommt. Dann ist aber auch der LKW aus NRW in BaWü und ihr wendet das in BaWü geltende Gesetz an. Das mit dem Arbeitgeber ist übertragen auf den LKW so als würde die Fw aus BaWü (in BaWü) das FSHG-NRW anwenden um das Fahrzeug zu nutzen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
<< [Master] | antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | |||
|
|