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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Freistellung BL-Übergreifend (war: BF Berlin behindert...) | 31 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 544974 | ||
Datum | 22.02.2009 20:15 MSG-Nr: [ 544974 ] | 9646 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Nein. Hier geht es vornehmlich um Beamte. IIRC ist das Thema für Angestellte und Arbeiter unstrittig. Der Unterschied zwischen Angestellten und Beamten ist mir durchaus bekannt :) Ich hatte jedoch explizit nach Angestellten gefragt. Für eine Bundesbehörde war das vor etwa 5 Jahren auch recht klar, dass sie den Angestellten nicht freistellen muss. Letztendlich wurde eine gütliche Regelung gefunden, so dass die Gerichtsbarkeit nicht bemüht werden musste. Die Argumentatin "Die Innere sicherheit der BRD würde durch zwei Wochen zusätzliche Abwesenheit des Mitarbeiters ggf. gefährdet" hätte ich da für nachvollziehbarer gehalten als "Bundesrecht bricht Landesrecht" Manuel | ||||
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