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Thema | Aktiv austreten, Verein beiben | 45 Beiträge |
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 545051 |
Datum | 23.02.2009 12:31 MSG-Nr: [ 545051 ] | 9129 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Thomas EdelmannSiehe Artikel 5
D.h. aber dann, dass jede bayerische FF dazu verdammt ist, einen Verein zu gründen um Personal rekrutieren zu können. Hier wird also das Pferd von hinten aufgezäumt, sprich ohne Verein keine Feuerwehr. Das muss man aber nicht verstehen, oder?!
MfG
Daniel
Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!
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| 23.02.2009 11:26 |
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., Burghausen |
| 23.02.2009 11:31 |
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Jörg7 R.7, Steppach |
| 23.02.2009 11:34 |
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., Burghausen | |