1. Pressemeldung
2. Persönliche Mitteilung (über myForum)
Ist korrigiert, bedankt!
Übrigens, weil eben schon PM bemerkt:
Für schwerere Kraftwagen über 3,5 t zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zGM gilt die Klasse C, für KFZ über 3,5 t zGM (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zGM gilt die Klasse CE.
Das steht so in der VO, auch wenn es eigentlich keinen Sinn macht, weil bis 7,5t die Klasse C1(E) gilt...
Gruß, Markus
Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital)
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