Geschrieben von Michael WeyrichNoch ergänzend ein Abschnitt zur ärztlichen Untersuchung für die LKW-Klassen:
"Die bei der Verlängerung bzw. Erteilung der LKW-Klassen erforderliche ärztliche bzw. augenärztliche Untersuchung kann entweder bei einem Augenarzt (augenärztlicher Teil) bzw. einem Allgemeinmediziner (ärztlicher Teil) oder in Kombination bei einem dafür zugelassenen Arbeitsmediziner vorgenommen werden. Letzteres ist meist deutlich preisgünstiger als zwei getrennte Untersuchungen."
Das werde ich noch aufnehmen, habe ich letzte Woche (leider eine Woche zu spät) bei einem gemütlichen Beisammensein mit meinem Arbeitsmediziner auch erfahren... 120 Euro für 3 Minuten Arzt und 45min Arzthelferin sind schon ein guter Stundenlohn...
Geschrieben von Michael WeyrichAuf die Besitzstandswahrung würde ich gar nicht so detailliert eingehen, da sie beim Sonderfall CE(79...) die Feuerwehren wohl eher weniger betrifft.
War hier mindestens einmal Thema, darum aufgenommen.
Geschrieben von Michael Weyrichgute Idee, eine FAQ zu dem Thema. Ich würde aber einiges etwas einfacher formulieren, denn sonst kann man den Text gleich in der FeV im Original lesen. Genau den verstehen leider einige nicht so ganz.
Wie soll man das einfacher formulieren? Man sollte das Thema ja auch rechtlich sauber darstellen. Ich möchte nicht, dass Jürgen Ärger bekommt, weil irgendjemand behauptet "aber auf fw.de steht, dass ich das darf...". Im Übrigen halte ich jemanden der die FeV nicht versteht für Ungeeignet ein KFZ im öffentlichen Verkehrsraum zu führen. Das ist aber nur meine Meinung. ;-)
Für Vorschläge bin ich aber offen, weil ich den Text selbst nicht für besonders leicht verständlich halte...
Gruß, Markus
Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital)
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