Hallo,
Geschrieben von Markus WeberWar hier mindestens einmal Thema, darum aufgenommen.
Erscheint mir aber etwas zu ausführlich. Außerdem haben Achslasten nix mit der FeV zu tun. Mit dem alten 3er darf man Züge bis 3 Achsen (Tandemachse unter 1m Abstand = 1 Achse) fahren, das Zugfahrzeug darf max. 7,5t zul. Gesamtmasse haben. Alternativ Zugfahrzeug bis 7,5t und beliebige zulassungsfreie Anhänger.
Alles andere regeln andere Gesetze und Verordnungen. Laut FeV darfst du mit dem alten 3er auch einen 15t schweren Tandemachsanhänger mit weniger als 1m Achsabstand hinter dem 7,5-Tonner ziehen. Der wird aber lt. StVZO nicht zugelassen werden können.
Geschrieben von Markus WeberWie soll man das einfacher formulieren?
So wie z.B. meine Formulierung für Klasse BE im Gegensatz zu deiner. Es gibt keinen, der Klasse BE hat aber nicht Klasse B, da BE immer B einschließt. Insofern reicht es für den BE-Inhaber zu wissen, dass er mit BE alles hinter seinem max. 3,5t schweren Fahrzeug hängen darf, was dieses ihm erlaubt. Ob das Ding dann in B oder BE fällt, kann ihm egal sein.
Geschrieben von Markus WeberIch möchte nicht, dass Jürgen Ärger bekommt, weil irgendjemand behauptet "aber auf fw.de steht, dass ich das darf...".
Da müßten gnz andere Ärger bekommen. Selbst bei Wikipedia stand da (weiß nicht, ob das immer noch der Fall ist) jahrelang gequirlter Mist zu diesem Thema drin.
Geschrieben von Markus WeberIm Übrigen halte ich jemanden der die FeV nicht versteht für Ungeeignet ein KFZ im öffentlichen Verkehrsraum zu führen. Das ist aber nur meine Meinung. ;-)
Dann frag dich mal in deinem Bekanntenkreis durch, wer weiß, was er so alles fahren darf und wer nicht. Insbesondere die Anhängerregelungen des B- und C1E-Führerscheins verstehen die meisten nicht (siehe auch hier im Forum), selbst Führerscheinneulinge und sogar Fahrlehrer und Polizisten hab ich da schon massiv auf dem Holzweg gesehen...
Wenn du aber nur die FeV abdrucken willst, reicht auch ein Link. Dann brauchst du dich auch nicht um Aktualisierungen zu kümmern.
Gruß,
Michael
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