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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRechtsstellung von Einheitsführern der Hilfsorganisationen17 Beiträge
AutorRalf8 E.8, Frielendorf / Hessen545371
Datum25.02.2009 11:27      MSG-Nr: [ 545371 ]4504 x gelesen

Hallo,

die Frage ist vielleicht aber auch, auf welcher Grundlage der Bürger seinen Anspruch auf gefüllte Sandsäcke begründet. Wenn er körperlich dazu in der Lage ist, die Sandsäcke selbst zu füllen, und davon gehe ich aus, da er die Säcke ja auch allein transportieren und verarbeiten will, dann soll er sie auch gefälligst selbst füllen.
Hiorgs und Fw bieten halt nicht immer das "Rundum-sorglos-wohlfühl-Wellness-Programm".
Und wenn an der Sandsackfüllstelle keine Kapazitäten frei sind muß er halt selber anpacken oder warten.


Grüße aus Nordhessen
Ralf



PS: Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung!


"Gerade, weil wir in einem Boot sitzen, sollten wir
froh sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen."
(Ernst Ferstl)

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 25.02.2009 18:13 ., Braunschweig
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