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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Ausbildung zum Ausbildner; war Rechtsgrundlagen | 28 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 545776 | ||
Datum | 27.02.2009 16:01 MSG-Nr: [ 545776 ] | 9953 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von David Joho Soweit ich weiss wird dieses Thema in der Führungskräfteausbildung ja nicht thematisiert. das ist nicht ganz richtig. Zumindest in Hessen ist das sowohl bei den HiOrg als auch bei der Feuerwehr inhalt des GF-Lehrgangs. Sicherlich ersetzt eine zweistündige Einweisung und eine anschließende Lehrprobe keinen Ausbilderlehrgang, aber dennoch besteht hier klar die Aufgabenzuweisung. Seminare zum Thema Methodik und Didaktik gibt's glaub ich auch udn gab es im KatS-Bereich schon länger ("Der Unterführer als Ausbilder seiner (Teil-)Einheit" usw.) Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | ||||
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