Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Ausbildung zum Ausbildner; war Rechtsgrundlagen | 28 Beiträge |
Autor | Rain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen | 545829 |
Datum | 27.02.2009 21:20 MSG-Nr: [ 545829 ] | 9884 x gelesen |
Infos: | 27.02.09 "Einführung Lernzielkatalog"
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Geschrieben von Markus WeberDie persönliche Eignung hat jeder, der keine schweren Vorstrafen hat (grob gesagt), die didaktische Eignung hat jeder, der die Ausbildereignung in seinem Beruf erwirbt, also die meisten Meister, Techniker, staatl. gepr. XY, Akademiker,... Die fachliche Eignung - da kann man jetzt drüber streiten...
Naja, die Ausbildereignungsprüfung in der Industriemeisterschule haben bei uns seinerzeit alle Teilnehmer locker bestanden. Ob sie deswegen gleich die didaktische Eignung haben, mag ich bezweifeln.
Fachkraft wird man erst lange nach der Gesellenprüfung, Autofahren lernt man erst nach der Führerscheinprüfung. Ausbilder müssen auch erst lernen, auszubilden. Und man muss ihnen auch zugestehen, nicht alles so zu machen, wie es vielleicht 0,5% der Bevölkerung kann, denen aber in dem Moment wieder die fachliche Eignung fehlt.
--Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge--
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