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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Änderung § 35 STVO | 14 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 545982 | ||
Datum | 28.02.2009 23:51 MSG-Nr: [ 545982 ] | 4452 x gelesen | ||
ja - alternativ kann per örtliche Dienstanweisung das "dringend geboten" als nicht gerechtfertig erklärt werden. Hebelt zwar nicht das Gesetz aus, verschlechtert aber im Falle juristischer Auseinandersetzungen die Position des Feuerwehrmitglieds, wenn der Dienstherr den Vorgang praktisch nicht unterstützt. Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | ||||
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