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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gerichtsurteil: Kein Anspruch auf Mitarbeit in der Technischen Einsatz | 11 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 546018 | ||
Datum | 01.03.2009 11:36 MSG-Nr: [ 546018 ] | 3614 x gelesen | ||
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Geschrieben von Stephan Kempa In den Bundes- und Landesgesetzen ist ganz klar geregelt, dass Beamte zur politischen Loyalität verpflichtet sind. Genau. Und für Taten solchen Umfangs kann man sich nach den Disziplinarordnungen der Länder sogar einen VERWEIS einhandeln. Für Nichteingeweihte: Ein Tadel im Gymnasium ist bedeutender... Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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