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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Gleichzeitig in JF und in FF | 19 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein | 546096 | ||
Datum | 01.03.2009 21:57 MSG-Nr: [ 546096 ] | 4874 x gelesen | ||
Hallo Tim ! Also wenn ich das richtig gelesen habe handhabt ihr das so wie bei uns. Das heisst, ab 16 Jahren können die JFler am Dienstbetrieb der Einsatzabteilung teilnehmen. An Einsätzen natürlich nicht. Das nennt sich bei uns "Übertrittsprogramm" und dient dazu die Jugendlichen nahtlos in die Einsatzabteilung zu übernehmen. Sie behalten ihre Uniform (JF) und schnuppern halt mal rein. So ist der Schritt nachher zu den "Großen" nicht so schwer. Sobald sie übergetreten sind gelten natürlich die gleichen Rechte/Pflichten die laut Satzung und BSchG SH vorgesehen sind. Inklusive Einsätzen. Und nach Paragraph 12 " Bestimmungen über die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr…." "(7) Im Sinne einer funktionierenden Integration sollten Jugendfeuerwehr-Mitglieder ab 16 Jahren parallel am Ausbildungsdienst der Einsatzabteilung teilnehmen." Etwas gegenteiliges in der neuen Mustersatzung konnte ich grade nicht finden. Gruß Henning Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD Flensburg..gaaanz oben im Norden :D | ||||
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