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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflichtfeuerwehr in Schliersee/By | 93 Beiträge | ||
Autor | Hans8-Jö8rg 8H., Erbach / Hessen | 546103 | ||
Datum | 01.03.2009 22:26 MSG-Nr: [ 546103 ] | 39278 x gelesen | ||
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Hallo, ich kann mir das mit der Pflichtfeuerwehr einfach nicht so recht vorstellen. Mal abgesehen von der Motivation. Auf der einen Seite gibt es bei uns einen Gleichheitsgrundsatz. Wie kommt ein Bürgermeister damit durch, dass er den einen verpflichtet und den anderen nicht ? Feuerwehr ist ja kaum vergleichbar mit dem Ehrenamt Wahlhelfer. Dieses Amt ist zeitlich begrenzt und man ja dadurch keine, bzw. wenig Kosten. Diese wenigen Kosten bekommt ja auch noch durch ein Handgeld ersetzt. Wie ist das bei der Pflichtfeuerwehr ? Was bekommt da der Verpflichtete, bzw. die Verpflichtete ? Die Frauen müssten dann ja auch herangezogen werden. Wir sind ja gleichberechtigt. Kann mir einer sagen, ob es da schon etwas rechtliches gibt ? Gruß Hans-Jörg | ||||
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