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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflichtfeuerwehr in Schliersee/By | 93 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 546111 | ||
Datum | 01.03.2009 22:41 MSG-Nr: [ 546111 ] | 39358 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Hans-Jörg Hupp Dieses Amt ist zeitlich begrenzt und man ja dadurch keine, bzw. wenig Kosten. Diese wenigen Kosten bekommt ja auch noch durch ein Handgeld ersetzt. Wie ist das bei der Pflichtfeuerwehr ? Was bekommt da der Verpflichtete, bzw. die Verpflichtete ? Die Frauen müssten dann ja auch herangezogen werden. Wir sind ja gleichberechtigt. Kann mir einer sagen, ob es da schon etwas rechtliches gibt ? schau doch einfach mal in dein HBKG. Die Verpflichtungszeit ist auf 10 Jahre begrenzt. Dort ist auch festgelegt, dass es nur die Herren trifft... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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