Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | NEF | 113 Beiträge |
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 546348 |
Datum | 02.03.2009 23:23 MSG-Nr: [ 546348 ] | 62396 x gelesen |
Notarzteinsatzfahrzeug
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungshubschrauber
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzteinsatzfahrzeug
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungsdienst
Hallo,
Geschrieben von Sven WalbrechtIch kann dich ja mal ne 24 Stunden Schicht mit auf dem NEF nehmen , mal schauen, ob Du dann immer noch der Meinung bist, dass es nur Taxifahrer sind
man was ist denn das für ein Heldenfahrzeug bei euch?
Geschrieben von Sven WalbrechtDann braucht ja auf nem Hubschrauber ja auch kein RA sitzen.
Sorry, blöder Vergleich. Auf dem RTW sitzt mind. ein RA, auf dem RTH ebenfalls.
Geschrieben von Sven Walbrecht....welche Ausbildung sollte denn deiner Meinung nach der NEF-Fahrer haben?
Meiner Meinung nach mind RS. RA wäre schön, noch schöner wären immer zwei RA auf dem RTW, aber wir können uns wünschen was wir wollen, wenn´s von oben nicht bezahlt wird...
Bei uns kommt das NEF zu 98% nach dem RTW zur EST. Da hat der NEF Fahrer nicht mehr viel zu tun, d.h. nicht, dass ich den NEF Fahrer als Taxifahrer ansehe, aber ob dieser unbedingt RA sein muss? Bei uns fahren nur RS mit ausreichender RD Erfahrung, und es gibt damit keine Probleme.
MkG.
Christof
http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg
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