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Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVersicherung FW, HiOrg2 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen546380
Datum03.03.2009 09:52      MSG-Nr: [ 546380 ]1678 x gelesen

Geschrieben von Stephan Bargelwo kann man sich nach dem Versicherungsschutz von Feuerwehreinsatzkräften erkundigen?

Wenn du den Unfallversicherungsschutz meinst, dann solltest du bei der jeweils zuständigen Unfallversicherung nachfragen. Die helfen dir sehr gerne weiter Ansonsten ist auch die Lektüre des SGB VII ganz nützlich.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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 03.03.2009 09:48 Step7han7 B.7, Dormagen
 03.03.2009 09:52 ., Bad Hersfeld

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