Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Feinstaub-VO - Ausnahmen für Fw/RD usw. | 43 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 546583 |
Datum | 04.03.2009 12:09 MSG-Nr: [ 546583 ] | 21969 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Transportkomponente bei überregionale Hilfe beim Massenanfall von Verletzten
in NRW Patiententransportzug 10 (PTZ 10)
Geschrieben von Thomas EdelmannDas wär's doch, da rückt ein älterer Reserve RTW zur ÜMANV-T nach Köln aus, steht zwei/drei Stunden rum und dann kriegt er ein Knöllchen weil er keine Plakette hat?
*lol*
das ist kein Problem (höchstens für die Rückfahrt), weil eindeutig einsatzbedingt.
Was ist, wenn der in die Werkstatt fährt, oder zum Lehrgang...?
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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