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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Feinstaub-VO - Ausnahmen für Fw/RD usw. | 43 Beiträge | ||
Autor | Max 8G., London / UK | 546596 | ||
Datum | 04.03.2009 13:58 MSG-Nr: [ 546596 ] | 21808 x gelesen | ||
ich glaube eher man wollte Dienstbotenfahrzeuge etc. ausnehmen. Kenne mich im Behoerdendeutsch nicht wirklich aus aber fuer mich liest sich das so als ob alle Fahrzeuge der Feuerwehr die prinzipiell Paragraph 35 in Anspruch nehmen koennen ausgenommen sind aber eben nicht jeder PKW der auf die Feuerwehr angemeldet ist und z.B. nur fuer den Posttransport zwischen den Wachen dient. Max | ||||
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