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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Feinstaub-VO - Ausnahmen für Fw/RD usw. | 43 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 546652 | ||
Datum | 04.03.2009 19:29 MSG-Nr: [ 546652 ] | 21521 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Weyrich ein als Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschine kann und darf man ja u.U. auch außerhalb der Land- und Forstwirtschaft nutzen Können ja, dürfen nein. luf-Zugmaschinen sind steuerbefreit (grünes Kennzeichen), wer die außerhalb der luf nutzt (z.B. für die Weihnachtsbaumsammelaktion der JF) begeht Steuerhinterziehung. Wird in den letzten Jahren vermehrt zur Anzeige gebracht. Gruß, Markus Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital) | ||||
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