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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Feinstaub-VO - Ausnahmen für Fw/RD usw. | 43 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 546653 | ||
Datum | 04.03.2009 19:54 MSG-Nr: [ 546653 ] | 21482 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus Weber Können ja, dürfen nein. luf-Zugmaschinen sind steuerbefreit (grünes Kennzeichen), wer die außerhalb der luf nutzt (z.B. für die Weihnachtsbaumsammelaktion der JF) begeht Steuerhinterziehung. Wird in den letzten Jahren vermehrt zur Anzeige gebracht. Doch. Ein LOF ist nicht zwingend an "einen Bauernhof" gekettet, das Grüne Kennzeichen schon. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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