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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Feinstaub-VO - Ausnahmen für Fw/RD usw. | 43 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 546742 | ||
Datum | 05.03.2009 10:39 MSG-Nr: [ 546742 ] | 21341 x gelesen | ||
Geschrieben von Christoph Scherer das Innenministerium Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 23.03.2007 mitgeteilt dass es von seiner ursprünglichen (engen) Auslegung dass die Ausnahmeregelung nur bei Inanspruchnahme von Sonderrechten nach §35 greift aha, gab also durchaus mehr, die entsprechende Auffassungen vertreten haben.... Schöner wäre natürlich eine Klarstellung vom zuständigen Verordnungs-/Gesetzgeber! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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