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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Behördenkennzeichen Berlin | 36 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8W., Vienenburg / Niedersachsen | 546834 | ||
Datum | 05.03.2009 19:08 MSG-Nr: [ 546834 ] | 10115 x gelesen | ||
Auszug 2/2 das wiederspricht sich jetzt allerdings mit dem 1ten Auszug....vielleicht weiß da ja wer mehr ;) die Regelung besagt, dass Landesbehörden weiterhin Behördenkennzeichen bekommen, weshalb die Polizei auch keine Ausnahmegenehmigung braucht. Alle Stufen unterhalb eines Bundeslandes (Landkreise, Städte und Gemeinden) können zukünftig keine Behördenkennzeichen bekommen und können auch keine Ausnahmegenehmigung erhalten. Für Berlin kommt es darauf an, wie die Fahrzeuge eingestuft sind, da die Feuerwehr ansich keine Behörde ist. Mit viel Glück kann die Berliner Feuerwehr seine Behördenkennzeichen behalten, da ihr ja ein eigenes Bundesland seid und darum die Fahrzeuge dann nicht als Kommunal sondern als Landesfahrzeuge gesehen werden. Anders sieht es dann aus wenn irgendwann vielleicht doch noch das Land Berlin-Brandenburg kommen sollte. Dann wäre Berlin als Stadt und nicht mehr als Land zu sehen und für die Feuerwehr und andere städtische Fahrzeuge würden die Behördenkennzeichen wegfallen. Die Polizei hätte sie dann weiterhin, da wie oben schon erwähnt die Polizei eine Landesbehörde ist. Mkg Christian | ||||
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