Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | NEF | 113 Beiträge |
Autor | Benn8y M8., Unterschleißheim / Bayern | 546869 |
Datum | 05.03.2009 21:52 MSG-Nr: [ 546869 ] | 62020 x gelesen |
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungshelfer, 320h Ausbildung
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungshubschrauber
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Geschrieben von Sven Walbrecht, Hemer
Jau, och nicht schlecht *Kopfschüttelnt*. Ich kann dich ja mal ne 24 Stunden Schicht mit auf dem NEF nehmen , mal schauen, ob Du dann immer noch der Meinung bist, dass es nur Taxifahrer sind
....welche Ausbildung sollte denn deiner Meinung nach der NEF-Fahrer haben? RH, RS oder vielleicht einer mit nem EH-Kurs? Hm, wenn es ja sowieso mit nem Taxifahrer zu vergleichen ist, dann reicht ja der EH-Kurs, oder nicht? Dann braucht ja auf nem Hubschrauber ja auch kein RA sitzen. Der Doc fliegt ja mit. Reicht dann wohl auch nur einer mit nem EH-Kurs........
Brauchst mich nicht mitnehmen, fahr selber oft genug NEF...
Und ja, sicher ist es auch auf dem RTH deutlich unwichtiger nen guten RA zu haben, als auf dem RTW, weil der eben auch nie alleine ohne NA arbeiten muss....
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