Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | NEF | 113 Beiträge |
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 546923 |
Datum | 06.03.2009 11:44 MSG-Nr: [ 546923 ] | 61919 x gelesen |
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Geschrieben von Vera SchneiderEin RS hat i.d.R. kaum Medikamentenkunde.
Das hängt entscheidend von der Ausbildungseinrichtung und der persönlichen Einstellung zu dem Thema ab. Wir haben damals im RS-Lehrgang ca. 30 Notfallmedikamente kennen gelernt.
Geschrieben von Vera SchneiderIch sollte schon wissen, was ich da gerade aufziehe und wie es wirkt usw.
Wenn Du diese Anforderung vorgibst, fällt ein großer Anteil der aktuellen Rettungsassistenten sofort raus.
Geschrieben von Vera SchneiderNatürlich gibt es auch RS die jeden RA 3x in die Tasche stecken, aber ich vergleiche jetzt nur die Ausbildung RA/RS.
Bitte beachte auch die hohe Unterschiede zwischen den RS-Ausbildungen.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan
Feuerwehr Alpen
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