Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | NEF | 113 Beiträge |
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 546924 |
Datum | 06.03.2009 11:46 MSG-Nr: [ 546924 ] | 62069 x gelesen |
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Notarzteinsatzfahrzeug
Geschrieben von Klaus BethgeEin RS, der kaum mal Medikamentenkunde gelehrt bekam? Was bitte ist das für ein Lehrgang?
Unabhängig davon, dass der NEF-Fahrer doch wohl ein RA sein sollte - und da verlange ich das nun mal aus dem ff.
Das ist ja schön, dass Du das verlangst, aber prinzipiell ist das im RS-Lehrgang nur sehr eingeschränkt enthalten.
Geschrieben von Klaus BethgeIch weiß nicht, ob es allgemeiner Standard ist, aber in Hannover wird der RA, der auf das NEF soll noch einmal in einer Fortbildung ganz speziell auf dieses Gebiet vorbereitet.
Ja. Der RettAss. Merkst Du was?
Geschrieben von Klaus BethgeBisher war ich der Meinung, dass das allgemeiner Stand der Technik sei, unabhängig von Organisation und Bundesland.
Scheint ja wohl nicht so zu sein.
Es geht um den RS. Und da gibt es nunmal massive Unterschiede.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan
Feuerwehr Alpen
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