Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | NEF | 113 Beiträge |
Autor | Chri8sto8ph 8K., Selm / NRW | 547036 |
Datum | 06.03.2009 23:34 MSG-Nr: [ 547036 ] | 61896 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Rettungsdienst
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Rettungsdienst
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Rettungsdienst
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Rettungsdienst
Massenanfall von Verletzten
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Rettungsdienst
Geschrieben von Ingo zum FeldeEine Verletzenablage oder ein Krankenwagenhalteplatz unterscheiden sich nicht wirklich, egal ob das nun ein GF-San/Betr. oder ein GF-RD macht.
In dem Bereich vielleicht nicht. Aber ich könnte als GF RD keine Betreungsstelle einrichten und betreiben. Auch das Einrichten und Betreiben von Patientablagen oder Behandlungszelten oder gar -plätzen mit Materialien von Fhzg. außer RTW/KTW/NEF dürfte für einen GF RD schwierig werden. Also der Einsatz eines GF RD ist nach dem Ersteinsatz relativ begrenzt.
Geschrieben von Ingo zum FeldeGleiche Aufgabe, gleiche Ausbildung. Die einen bringen Einsatzerfahrung und die anderen das denken in gößeren Kategorien mit. Könnte sich ganz gut ergänzen.
Da bin ich nicht deiner Meinung. Es ist nicht die gleiche Ausbildung. Da meine Aufgabe als GF RD es ist Erstmaßnahmen an Einsatzstellen einzuleiten und Strukturen mit den erst eintreffenden Rettungsmitteln aufzubauen. Führungskräfte des Betreungs- und Sanitätsdienst kommen wohl kaum in die Verlegenheit ersteintreffend an einer Schadensstelle zu sein und können doch meist auf Fhzg zurück greifen die speziell Materialien für den Einsatz beim MANV mitführen.
Ergänzen sollten sich diese Strukturen im weiteren Verlauf aber auf jeden Fall. Insbesondere ist der GF RD wie oben beschrieben darauf angewiesen.
Mit kameradschaftlichen Grüssen
Christoph
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Natürlich gebe ich hier nur meine persönlich Meinung ab.
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