Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | NEF | 113 Beiträge |
Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 547132 |
Datum | 07.03.2009 17:47 MSG-Nr: [ 547132 ] | 61840 x gelesen |
Zugführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Massenanfall von Verletzten
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Feuerwehr
Hallo Christoph,
Ich sehe die Aufgaben eines GF-RD eigentlich nicht so beschrängt wie du. Auch nach Eintreffen der übergeordenten Führungsebene (ORGL/LNA, ZF, AL) bleibt für einen GF noch genug zu tun.
Ein GF der nur Erstmaßnehmen einleiten kann nützt dann nichts.
Ein GF San/Betr. kommt schon in die Verlegenheit die erste Führungskraft vor Ort zu sein, denn gerade bei den vom Ehrenamt abgesichterten Veranstaltungen ist durch die hohe Personenzahl ein MANV eher wahrscheinlich. Gerade die GF San/Betr die auch über eine Rettungsdienstliche Ausbildung verfügen (nach meinem Eindruck ist RS die Regelausbildung) haben keine Proleme sich auch in rettungsdienstliche Strukturen hinein zu versetzen. Die könnten auch die ersten RTW an der Einsatzstelle führen.
Ich würde daher die GF RD/San/Betr zusammen ausbilden da sie das gleiche können müssen.
FW Führungskräfte bräuchten dann einen Quereinsteigerlehrgang "Einsatztaktik RS/San/Betr" von 4-5 Tagen.
Gruß
Ingo
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