Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | NEF | 113 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 547283 |
Datum | 08.03.2009 18:39 MSG-Nr: [ 547283 ] | 61931 x gelesen |
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Notarzt
2. Normenausschuss
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Notarzt
2. Normenausschuss
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Geschrieben von Klaus BethgeNach meiner persönlichen Erfahrung -und das war schon "damals" so - hat ein NEF-Kollege unterhalb der AUsbildugn Rett.Ass., NICHTS auf den NEF zu suchen.
Seltsam 1977 wurde die Ausbildung der RS erstmalig einheitlich geregelt, der RA sogar erst ab 1989.
Somit stellt sich mir die Frage woher "früher/damals" die RA gekommen sein sollen?
Geschrieben von Klaus BethgeGanz klar: Der NEF-Mann ist der direkte Assistent des Arztes, Punkt und Ausrufezeichen.
Hier wird nicht mal ein "bisschen gespielt", hier gilt es Verantwortung zu zeigen.
Nö, für die Medizin hat er einen Fachvorgesetzten den NA,
der RA vom RTW ist da erstmal eigenverantwortlich tätig.
Geschrieben von Klaus BethgeEgal, wie man mich für diese Aussage hasst, ich nehme es in strammer Haltung hin, aber ein Notarzt kann nicht erst noch Erklärungen abgeben, wenn er sedieren will, wenn er ein Herzmittel braucht. Jetzt und sofort!
Der NA muß wissen, welche Medikamente in "seinem" RD-Bereich vorgehalten sind,
und eine Anweisung zieh mir mal irgend etwas zur Sedierung auf,
wo der RA sich das Medikament dann aussuchen darf/soll habe ich bisher noch nicht erlebt.
mit freundlichen Grüßen
Michael Roleff
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