Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | NEF | 113 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 547334 |
Datum | 08.03.2009 22:03 MSG-Nr: [ 547334 ] | 61600 x gelesen |
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Notarzteinsatzfahrzeug
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungsdienst
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Geschrieben von Klaus Bethgeeinen NEF-Lehrgang (Voraussetzung war bei uns immer und unabdingbar der RA!!
Wurde in H nicht die Möglichkeit der Anerkennung der bisherigen RS zu RA genutzt ?
Wie wurde das NEF vor 89 besetzt ? RA gab es da mangels gesetzlicher Grundlage noch nicht.
Geschrieben von Klaus BethgeDamit ist auch die Frage nach meiner Ausbildung im RD beantwortet, oder??
RS mit Anerkennung zum RA ?
RS mit Aufbauschulung zum RA ?
mit freundlichen Grüßen
Michael Roleff
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