Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | NEF | 113 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 547348 |
Datum | 08.03.2009 22:36 MSG-Nr: [ 547348 ] | 61555 x gelesen |
Notarzteinsatzfahrzeug
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Geschrieben von Sebastian RakBei uns in B ist es so, dass das NEF mit einem RA besetzt ist, da es eben Medikamente, Mittel und Geräte an die Einsatzstelle bringt, die nicht auf dem RTW vorhanden sind. Auf diese speziellen Geräte sind dann auch nur die NEF-RAs eingewiesen.
Wie sieht es dann beim Transport aus ?
Fährt der eingewiesene RA dann auf dem RTW mit "seinem" Gerät und dem Patienten
oder in "seinem" NEF ?
mit freundlichen Grüßen
Michael Roleff
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