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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | LF 20/16 | 123 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 547888 | ||
Datum | 12.03.2009 21:23 MSG-Nr: [ 547888 ] | 141033 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Bernhard Kuisl TLF: Kanns nur geben wenn bereits ein L´öschgruppenfahrzeug vor ort ist (wir haben ein TSF)In der Richtlinie über Zuwendung steht dazu: Geschrieben von Zuwendungsrichtline Bayern Tanklöschfahrzeuge sollen nur gefördert werden, wenn die Feuerwehr über mindestens ein Löschgruppenfahrzeug verfügt.Ich denke, da steht bewusst ein sollen. Mit der Regierung dürfte leichter darüber zu reden sein, ob nun ein TLF 16/24-Tr gefördert werden kann, als ein LF 20/16 welches als altes TLF 16/25 dienen soll, aber bei weitem mehr an Beladung mitführt und somit eigentlich nicht vergleichbar ist. Zur Frage, ob ein LF mit 3000l Sinn macht, ist bereits alles gesagt. Aus meiner Sicht stellt sich die Frage, ob das ganze das gleiche Problem wäre, wenn in Bayern die Feuerwehren EINER Stadt EINE Feuerwehr wären und nicht unzählige einzelne. Somit könnten die Ortsteilwehren Fahrzeuge (z.B. TLF) erhalten und damit die anderen Standorte unterstützen. Ich weiß nicht ob dies heute so schon möglich ist, indem man z.B. für den "Hauptort" ein Fahrzeug beantragt, dass dann aber auf den Ortsteil stellt damit dessen FA(SB) dann den Hauptort personell und mit nicht vorhandenen Gerät unterstützen und somit eine gute Ergänzung darstellen würden. Vielleicht weiß dazu aus Bayern ja jemand etwas? MFG Flo Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein. | ||||
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