Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Inventarisierung von Schutzkleidung | 32 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 547916 |
Datum | 13.03.2009 02:58 MSG-Nr: [ 547916 ] | 16519 x gelesen |
Persönliche Schutzausrüstung
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
1. Europäische Norm
2. Englisch
1. Europäische Norm
2. Englisch
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
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2. Englisch
1. Europäische Norm
2. Englisch
1. Europäische Norm
2. Englisch
Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung
Hallo!
Geschrieben von Sven HoffknechtUnterlagen nach PSA Richtlinie (89/686/EWG):
- glütige Prüfbescheinigung nach HuPF, Teil 1:2006:9 bzw. Teil 4
Eine Pruefbescheinigung nach HuPF kann schon deshalb kein Bestandteil der 89/686 sein, da die HuPF eine rein deutsche Erfindung ist. Wenn eine Feuerwehrschutzkleidung nicht nach HuPF gefertigt ist, dann kann sie auch keine entsprechende Pruefbescheinigung haben. Logisch, oder?
Geschrieben von Sven Hoffknechtgültige Prüfbescheinigung über den bestandenen Thermo-Man-Test
Unsinn. Ersten ist Thermo-Man ein geschuetztes Markenzeichen der Firma DuPont. Solltest du die Vollbeflammung auf einer instrumentierten Puppe meinen: Die ist in der EN 469 ausdruecklich als optional gekennzeichnet. Richtig ist, dass der Hersteller, wenn er diese optionale Pruefung durchgefuehrt hat, die Ergebnisse nennen muss. Das steht allerding in der EN 469, nicht in der 89/686.
Geschrieben von Sven Hoffknechtgültige EG-Baumusterprüfbescheinigung
Falsch. Der Hersteller muss eine Konformitaetserklaerung mitliefern, nicht die EG-Baumusterpruefbescheinigung. Das steht auch in der PSA-Richtlinie, die du hier anfuehrst.
Geschrieben von Sven Hoffknecht(- Nachweis der Warnwestenbefreiung (nach DIN EN 469, Anhang B))
Unsinn. Weder EN 469, noch 89/686 sehen eine Warnwestenbefreiung vor, schon alleine weil jegliche Warn- und Reflexkennzeichnung in der EN 469 rein optional ist.
Geschrieben von Sven Hoffknecht25 Wäschen und 5 chemische Reinigungen
Unsinn. Wo ist das in EN 469 oder 89/686 gefordert?
Geschrieben von Sven HoffknechtHitzebeständigkeit der Nässesperre bis (je nach gewünschem Material)
Unsinn. Die Hitzebestaendigkeit ist Bestandteil der EN 469, von daher mit der Konformitaetserklaerung abgedeckt. Warum sollte man das separat bescheinigen?
Geschrieben von Sven HoffknechtUm das Problem der Kennzeichnung der PSA brauchst du dich auch nicht kümmern, wenn vom Hersteller der PSA eine Qualitätssicherung gefordert wird, was jeder Hersteller von PSA auch gewährleisten muss.
Nach dem Qualitätssicherungssystem der Bekleidungsproduktion ISO 9001 und Artikel 11B der Richtlinie 89/686/EWG. Hiernach muss jedes Bekleidungsteil mit einer IDENT-Nummer gekennzeichnet sein, welche eine Rückverfolgung sicherstellt.
So ein Quatsch. Was machst du denn, wenn der Hersteller ein 11A-Verfahren anwendet?
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009)
Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären...
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