Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Leinenbeutel an PA | 53 Beiträge |
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 547922 |
Datum | 13.03.2009 07:08 MSG-Nr: [ 547922 ] | 19549 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Hallo Steffen
Andreas hat es schon gesagt, aber ich glaube es war nicht deutlich genug.
Das Anbringen eines Leinenbeutels am PA wird von den Herstellern als eine Bauartveränderung gewertet, und damit habt im Worst case ein Gerät im Einsatz, das so für die Feuerwehr nicht geprüft ist, und somit der Hersteller aus der Produkthaftung ist.
Ihr seid damit komplett selbst verantwortlich.
mkg
WErner
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