Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Leinenbeutel an PA | 53 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 548028 |
Datum | 13.03.2009 18:15 MSG-Nr: [ 548028 ] | 19492 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
Persönliche Schutzausrüstung
Geschrieben von Steffen SeydelHat jemand Erfahrung mit "neuartigen" Leinenbeutel die man am Atemschutzgerät platziert?
Ja, machen wir aber nicht, weil man Leinenbeutel ggf. auch ohne PA braucht!
Geschrieben von Steffen SeydelUnd gibt es da irgendwelche gesetzliche Vorschriften, beispielsweise UVV oder so??
Ja, nach vfdb Ref. 8 und EXAM grundsätzlich verboten (wie JEDE andere Änderung/Ergänzung an jeder anderen PSA), vgl. Diskussion zu Zubehör an PSA und meine Stellungnahme mit www.atemschutzunfaelle.eu eben da.
Dazu gabs eine interessante Veranstaltung im letzten Brennpunkt an der Uni Wuppertal am letzten Montag. Auch auf der vfdb-JFT wird es Thema eines Workshops sein..
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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