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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Hanraths Klage gegen Untersagungsverfügung abgewiesen! | 90 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 548217 | ||
Datum | 15.03.2009 07:23 MSG-Nr: [ 548217 ] | 68588 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Jörg Raber Zu diesem Zeitpunkt müßten doch schon Zertifikate vorhanden gewesen sein? Es gab in den letzten Jahren größere Zeiträume für die Hanrath kein gültiges Zertifikat vorweisen kann: folgende Fakten sind inzwischen öffentlich bekannt: Quelle: Mündliche Verhandlung des VG Aachen am 10.03.09 + Entscheidung des VG Aachen vom 20.11.2009 Im Zeitraum von 2002 bis 2008 hat Hanrath ca. 3 Jahre ohne gültiges Zertifkat Stiefel produziert und in den Verkehr gebracht. Dazu kommt noch das im Jahr 2008 sich die Firma Hanrath geweigert hat Kopie Ihrer Zertifikate den Kunden usw. zur Verfügung zu stellen. Noch gravierender ist aber diese Tatsache: Ein Zertifikat alleine reicht nicht aus. Wer trotz vorhandenem gültigen Zertifikat aber ohne die vorgeschriebene Qualitätssicherung Feuerwehrstiefel in Verkehr bringt verstößt gegen geltendes Recht. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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